Die aktuellen Verhaltensregeln
Seit dem 22. Juni 2020 gelten in Niedersachsen neue Verhaltensregeln im Zuge der COVID-19-Pandemie. Die Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung hat auch diese Regeln
hier für Sie noch einmal zusammengestellt und sie zwecks schnellerer Verbreitung in
folgende Sprachen übersetzt:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Türkisch
- Russisch
- Polnisch
- Griechisch
- Spanisch
- Arabisch
- Farsi
Hier der Link zu allen Sprachen: Verhaltensregeln-10-sprachen
Bei Bedarf bitte weiter verteilen.
Viele Grüße
Bernd
Hier die Verhaltensregeln in Deutsch:
Ergänzende Verhaltensregeln im Rahmen der COVID-19-Pandemie (gültig ab 22. Juni 2020)
Ergänzend zu den von uns am 9. und 20. April, 11. Mai sowie 8. Juni 2020 veröffentlichten Verhaltensregeln gelten ab 22. Juni folgenden Corona-Regelungen:
Lockerung der allg. Kontakt-Beschränkungen („10 Personen-Regel“)
– Bisher waren die Kontakte auf Menschen aus maximal zwei Haushalten beschränkt.
– Künftig ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit in Gruppen von bis zu 10 Personen erlaubt (unabhängig von der Anzahl der Haushalte).
– Es sind Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen zulässig, wenn diese entweder aus Angehörigen bestehen oder aus maximal 2 Hausständen stammen.
– Auch in der Gastronomie können nun bis zu 10 Personen (aus verschiedenen) Haushalten zusammensitzen
Zuschauer beim Amateur-Sport im Freien erlaubt
– Sportvereine in Niedersachsen könnten vom 22. Juni an wieder Zuschauer empfangen, sofern sie einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu Menschen aus einem anderen Haushalt einhalten.
– Kommen mehr als 50 Zuschauer (bis max. 250 Zuschauer), müssen die Besucher Sitzplätze einnehmen. Die Veranstalter müssen außerdem die Kontaktdaten der Zuschauer erfassen, um mögliche Infektionsketten später nachvollziehen zu können.
– Die Änderungen für Zuschauer gelten für den Amateursport. Für die Fußball-Bundesliga und andere Profiligen gelten weiterhin die dafür erstellten Hygienekonzepte, die beispielsweise bei Bundesligaspielen kein Stadionpublikum erlauben.
– Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben.
Theater, Kinos und Konzerte können wieder öffnen
– Die niedersächsischen Theater und Kinos können vom 22. Juni an erstmals seit Beginn der Corona-Krise den Betrieb wieder aufnehmen.
– Auch der Besuch kultureller Veranstaltungen (z.B. Konzerte) ist zulässig, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern gewahrt werde und sonstige Hygiene-Konzepte eingehalten werden.
– In geschlossenen Räumen hat der Veranstalter zudem sicherzustellen, dass die Besucher eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Kita-Öffnung für alle Kinder
– Gute Nachrichten für die Eltern in Niedersachsen: Ab dem 22. Juni öffnen die Kitas wieder für alle Kinder.
Grillen und Picknicken wieder erlaubt
– Niedersachsen hebt das wegen der Corona-Pandemie erlassene Grillverbot im öffentlichen Raum auf.
– Von Montag an ist Picknicken und Grillen in Parks wieder erlaubt unter Beachtung der neuen Kontaktbeschränkungen.
Weitere Lockerungen
Wieder erlaubt sind auch wieder u.a. folgenden Dinge:
– Sitzungen und Zusammenkünfte von Vereinen (unter Einhaltung entsprechender Auflagen und Hygienekonzepte)
– Jugend- und Gruppenreisen bis 16 Personen
– Schulfeiern (Anschluss, Einschulung etc.) unter Auflagen
– Tagespflege (unter Auflagen)
– Blasorchester und Chöre unter freiem Himmel
– Hotels und sonstige Beherbergungsstätten sind wieder zu 100% belegbar (unter Auflagen)
– Saunen können wieder öffnen
Bestehende Verbote
Weiterhin geschlossen für den Publikumsverkehr und Besuche bleiben:
– Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sowie Einrichtungen, in denen ShishaPfeifen zum Konsum angeboten werden
– Messen, Spezialmärkte und ähnliche Veranstaltungen, jeweils sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden, ausgenommen Spezialmärkte mit Eintrittsentgelt oder mit gemeinnütziger Bestimmung unter freiem Himmel
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Straßenprostitution.
– Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen sollen bis Ende Oktober verboten bleiben.
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